Wir beantworten gerne Ihre Fragen rund um die VPU und zu anderen Serviceleistungen. Wenn Sie noch mehr zum Thema verkehrspsychologische Untersuchung, Nachschulung, Führerscheinentzug, Alkohol etc. wissen wollen schreiben Sie uns unverbindlich Ihre Frage(n):
Verkehrscoaching - Informationen
Das Verkehrcoaching wird von der Behörde bei unterschiedlichen Delikten angeordnet, am häufigsten kommt es zum Führerscheinentzug wegen Alkohol. Angeordnet wird das Verkehrscoaching beim Lenken von Kraftfahrzeugen mit einem Alkoholisierungsgrad von 0,8 bis 1,19 Promille oder einer nachgewiesenen Beeinträchtigung der Fahrtauglichkeit durch Alkohol oder Drogen. Bei der erstmaligen Begehung wird ein Führerscheinentzug für ein Monat (bei einem Verkehrsunfall für mindestens drei Monate) angeordnet. In diesem Fall muss auch ein Verkehrscoaching absolviert werden.
Anmeldung zum Verkehrscoaching
Für ein Verkehrscoaching sind schnell Termine möglich. Wenden Sie sich dazu an unser Sekretariat bzw. füllen Sie online die Anmeldung für einen Verkehrscoaching-Kurs aus.
Die Termine für ein Verkehrscoaching werden uns von einer für die Durchführung berechtigten Rettungsorganisation zur Verfügung gestellt. Die Organisation und Durchführung des Verkehrscoaching übernehmen ausschließlich die berechtigten Organisationen. Zur Organisation und Durchführung des Verkehrscoachings sind die in § 23 Abs. 1 Z 1 bis 4 des SanG genannten Institutionen berechtigt. Das Verkehrscoaching ist keine Leistung von INFAR, sondern INFAR ist Auftragnehmer einer berechtigten Organisation. Wir möchten Sie nur über das Verkehrscoaching informieren.
In den Bezirken Bruck an der Mur, Bad Radkersburg, Deutschlandsberg, Feldbach, Fürstenfeld, Graz, Graz Umgebung (Kalsdorf), Hartberg, Judenburg (Fohnsdorf), Knittelfeld, Leibnitz, Liezen (auch Aussee oder Gröbming, Schladming), Murau, Mürzzuschlag, Voitsberg und Weiz gibt es Kurse zum Verkehrscoaching.
Ablauf beim Verkehrscoaching
Der Kurs zum Verkehrscoaching umfasst vier Einheiten, die an einem Halbtag abgehalten werden. Dabei können die Kraftfahrzeug-Lenker/Lenkerinnen die Gefahren des Lenkens eines Kraftfahrzeuges unter Alkoholeinfluss reflektieren. Zusätzlich wird im Verkehrscoaching das eigene Verhalten im Straßenverkehr besprochen.
Kurs Inhalte beim Verkehrscoaching
Beim Verkehrscoaching sollen dem Kursteilnehmer die Folgen des Lenkens von Kraftfahrzeugen in alkoholisiertem Zustand vor Augen geführt werden sowie durch eine Auseinandersetzung mit dem eigenen Fehlverhalten auf eine künftige Änderung des Verhaltens hingewirkt werden.
Im ersten Teil des Kurses zum Verkehrscoaching soll dem Kursteilnehmer durch Erfahrungsberichte des Kursleiters veranschaulicht werden, welche Unfallfolgen das alkoholisierte Lenken von Kraftfahrzeugen nach sich ziehen kann. Dadurch soll durch das Verkehrscoaching das Bewusstsein für die Notwendigkeit von verantwortungsvollem Handeln im Straßenverkehr geschaffen werden. Außerdem sind im Verkehrscoaching die physischen Auswirkungen von Alkohol auf den menschlichen Organismus darzustellen.
Ziel des zweiten Teils des Kurses zum Verkehrscoaching ist es, bei den Kursteilnehmern nachhaltig eine Verhaltensänderung im Hinblick auf das alkoholisierte Lenken von Kraftfahrzeugen zu erreichen, indem auf die individuelle Persönlichkeit jedes Kursteilnehmers eingegangen wird. Aufgrund der Erfahrungen aus dem ersten Teil des Kurses zum Verkehrscoaching soll eine reflexive Auseinandersetzung mit dem eigenen Verhalten erfolgen um Alkoholkonsum und das Lenken von Kraftfahrzeugen künftig zuverlässig zu trennen. Dies soll im Verkehrscoaching auch durch die gemeinsame Erarbeitung von geeigneten Verhaltensmuster und Handlungsalternativen erreicht werden.
Die Dauer des Kurses zum Verkehrscoaching beträgt insgesamt mindestens vier Kurseinheiten, die in gleichen Teilen auf die beiden Teile gemäß Abs. 2 und 3 aufzuteilen sind. Eine Kurseinheit beträgt im Verkehrscoaching 50 Minuten.
Preis des Kurses zum Verkehrscoaching
Die Kosten betragen für das Verkehrscoaching bei einem erstmaligern Verstoß gegen 0,8 Promille-Regel (Alkoholdelikte) 100 Euro.
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